Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1966 - Ia ZR 79/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1324
BGH, 14.07.1966 - Ia ZR 79/64 (https://dejure.org/1966,1324)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1966 - Ia ZR 79/64 (https://dejure.org/1966,1324)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1966 - Ia ZR 79/64 (https://dejure.org/1966,1324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verzichtbare prozesshindernde Einrede der wegen Verletzung eines weiteren Patents erneut verklagten Partei - Vorrichtung zum maschinellen Herstellen einer mit einer Aufhängeschlaufe versehenen Verpackung für Gegenstände der Süßwarenindustrie - Begriff der "Äquivalenz" - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 2060
  • MDR 1966, 993
  • GRUR 1967, 84
  • DB 1966, 1686
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.1963 - Ia ZR 17/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1966 - Ia ZR 79/64
    Bei solcher Gestaltung der Vorrichtung liegt bei der fertigen Verpackung eine "Fadenschlaufe" nicht vor, wie der erkennende Senat in dem zwischen den Parteien ergangenen, freilich andere Klageschutzrechte betreffenden Urteil vom 17. Dezember 1963 - Ia ZR 17/63 - Christbaumbehang I - GRUR 1964, 436 ff - ausgesprochen hat (vgl. Abschnitt II 4 a, c und d der dortigen Entscheidungsgründe).

    In der mündlichen Revisionsverhandlung ist die Frage erörtert worden, ob die Klägerin durch § 54 PatG gehindert sein könnte, auf Grund des Klagepatents II auch die Verletzungsform b anzugreifen, nachdem sie diese Verletzungsform bereits in dem früheren Prozeß (LG Düsseldorf 4 O 59/58 = OLG Düsseldorf 2 U 168/58 = BGH Ia ZR 17/63) auf Grund eines anderen Schutzrechtes, nämlich des Patents ..., ohne Erfolg angegriffen hat.

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Erforderlich ist demnach, daß das Ersatzmittel, welches bei der angegriffenen Ausführungsform anstelle des im Patent ausdrücklich empfohlenen Mittels benutzt wird, zur Erfüllung der im Patent gestellten konkreten Aufgabe dient und den vom Patent angestrebten Erfolg - zumindest im wesentlichen - erreicht (BGH, Urt. v. 14.7.1966 - Ib ZR 79/64, GRUR 1967, 84, 85 - Christbaumbehang II; Sen.Urt. v. 29.4.1997 - X ZR 101/93, GRUR 1998, 133, 135 - Kunststoffaufbereitung; vgl. dazu auch ÖOGH, Urt. v. 3.4.1984, GRUR Int. 1985, 766, 767; Benkard/Ullmann, aaO, § 14 Rdn. 130, 149).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 25/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Vielmehr gewährt die Vorschrift lediglich eine verzichtbare prozesshindernde Einrede (BGH, GRUR 1967, 84 - Christbaumbehang II, Fitzner/Lutz/Bodewig/Kircher, Patentgesetz, 4. Aufl., § 145 Rz. 21; Schulte/Voß/Kühnen, Patentgesetz, 9. Aufl., § 145 Rz. 23; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Aufl., § 145 Rz. 17; Kraßer, Patentgesetz, 6. Aufl., S. 889 (§ 36 VI 2)), die innerhalb der Klageerwiderungsfrist, spätestens jedoch vor der Verhandlung in der Hauptsache geltend zu machen ist (§ 282 Abs. 3 ZPO, Fitzner/Lutz/Bodewig/Kircher, a.a.O.).
  • BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93

    "Kunststoffaufbereitung"; Beginn der Verjährungsfrist zu Lasten des Lizenznehmers

    Erforderlich ist, daß das Ersatzmittel, welches bei der angegriffenen Ausführungsform anstelle des im Patent ausdrücklich empfohlenen Mittels benutzt wird, zur Erfüllung der im Patent gestellten konkreten Aufgabe dient und den vom Patent angestrebten Erfolg - zumindest im wesentlichen - erreicht (BGH GRUR 1967, 84, 85 - Christbaumbehang I; GRUR 1960, 478, 481 - Blockpedale; GRUR 1962, 29, 31 - Drehkippbeschlag).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 31/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Vielmehr gewährt die Vorschrift lediglich eine verzichtbare prozesshindernde Einrede (BGH, GRUR 1967, 84 - Christbaumbehang II, Fitzner/Lutz/Bodewig/Kircher, Patentgesetz, 4. Aufl., § 145 Rz. 21; Schulte/Voß/Kühnen, Patentgesetz, 9. Aufl., § 145 Rz. 23; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Aufl., § 145 Rz. 17; Kraßer, Patentgesetz, 6. Aufl., S. 889 (§ 36 VI 2)), die innerhalb der Klageerwiderungsfrist, spätestens jedoch vor der Verhandlung in der Hauptsache geltend zu machen ist (§ 282 Abs. 3 ZPO, Fitzner/Lutz/Bodewig/Kircher, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 87/04

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für analytische Testgeräte (hier:

    Vielmehr gewährt die Vorschrift lediglich eine verzichtbare prozesshindernde Einrede (BGH, GRUR 1967, 84 - Christbaumbehang II, Fitzner/Lutz/Bodewig/Kircher, Patentgesetz, 4. Aufl., § 145 Rz. 21; Schulte/Voß/Kühnen, Patentgesetz, 9. Aufl., § 145 Rz. 23; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Aufl., § 145 Rz. 17; Kraßer, Patentgesetz, 6. Aufl., S. 889 (§ 36 VI 2)), die innerhalb der Klageerwiderungsfrist, spätestens jedoch vor der Verhandlung in der Hauptsache geltend zu machen ist (§ 282 Abs. 3 ZPO, Fitzner/Lutz/Bodewig/Kircher, a.a.O.).
  • BGH, 26.09.1978 - X ZR 30/76

    Wettbewerb um Herstellung und Vertrieb von Leckanzeigegeräten für doppelwandige

    Als ein solches Indiz hat der erkennende Senat im Urteil Christbaumbehang II (GRUR 1967, 84, 86 re.Sp.) in dem damals entschiedenen Falle die Tatsache aufgefaßt, daß ein Patentinhaber, indem er eine jüngere Anmeldung mit dem betreffenden allgemeinen Erfindungsgedanken einreichte, jedenfalls der Öffentlichkeit gegenüber zu erkennen gab, daß er gegenüber der Lehre des Klagepatents in dem später angemeldeten allgemeinen Erfindungsgedanken etwas Erfinderisches sehe.
  • BGH, 18.09.1979 - X ZR 24/75

    Patentrechtlicher Schutz einer Vorrichtung zum Wechseln der

    Das Berufungsgericht hat der Aufgabe des Klagepatents zu Recht besondere Bedeutung beigemessen, da sich die Frage der Äquivalenz nur dann stellt, wenn die Mittel, die anstelle der im Patent ausdrücklich empfohlenen Mittel benutzt werden, zur Erfüllung der im Patent gestellten Aufgabe dienen, weil nur dann eine Gleichwirkung der Mittel vorliegen kann (BGH GRUR 1967, 84, 85 - Christbaumbehang II).
  • BGH, 03.07.1973 - X ZR 27/70

    Inanspruchnahme eines Beklagten mit einer weiteren Klage auf Grund eines anderen

    Die Vorschrift schafft daher ein hinsichtlich des Streitgegenstandes über die Wirkungen der Rechtshängigkeit (§ 274 Abs. 2 Nr. 4 ZPO) und der inneren Rechtskraft (§ 322 ZPO) hinausgehendes Prozeßhindernis: Der Beklagte kann, wenn er wegen derselben oder einer gleichartigen Handlung aufgrund eines anderen Patents in Anspruch genommen wird, der weiteren Klage in diesem Umfange trotz des insoweit abweichenden Streitgegenstandes die prozessuale Einrede der Präklusion entgegensetzen (BGH GRUR 1967, 84, 87 - Christbaumbehang II).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht